Finnische Reisepässe und Personalausweise können in Deutschland bei der Botschaft von Finnland in Berlin, beim Kundendienst der Honorarkonsularischen Vertretung in Hamburg und bei der Honorarkonsularischen Vertretung in Frankfurt am Main beantragt werden. Die übrigen Honorarkonsularischen Vertretungen Finnlands in Deutschland nehmen keine Pass- und Personalausweisanträge entgegen. Reisepässe und Personalausweise können auch bei jeder Polizeidienststelle in Finnland sowie bei finnischen Auslandsvertretungen, die Reisepässe ausstellen, beantragt werden.
Botschaft von Finnland, Berlin
Rauchstr. 1, 10787 Berlin
Tel. (030) 5050 30
E-Mail: info.berlin[at]formin.fi
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung
Honorarkonsularische Vertretung von Finnland, Hamburg
Ditmar-Koel-Str. 6, 20459 Hamburg
Tel: (040) 3570 5977
Fax: (040) 3570 5978
E-Mail: info.hamburg[at]formin.fi
Öffnungszeiten: Mo-Do 9-12 Uhr
Freitags und nachmittags nach Vereinbarung
Abweichende Öffnungszeiten der Honorarkonsularischen Vertretung in Hamburg
Honorarkonsularische Vertretung Frankfurt am Main
c/o CMS Hasche Sigle
Neue Mainzer Str. 2-4
60311 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 9794 69 33
Fax: (069) 9794 69 34
E-Mail: HonorarkonsulFinnlandFrankfurt@t-online.de
Öffnungszeiten: Mo-Do 9-14 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Telefondienst: Mo-Do 9-10 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten der Honorarkonsularischen Vertretung in Frankfurt am Main
Reisepässe und Personalausweise können bei der Botschaft von Finnland in Berlin, dem Kundendienst der Honorarkonsularischen Vertretung von Finnland in Hamburg sowie bei der Honorarkonsularischen Vertretung von Finnland in Frankfurt am Main beantragt werden. Wer einen finnischen Pass oder Personalausweis beantragen möchte ̶ dies gilt auch für Kinder ̶ muss persönlich in der Botschaft oder der Honorarkonsularischen Vertretung in Hamburg oder Frankfurt am Main vorsprechen. Kinder können nicht im Pass ihrer Eltern eingetragen werden.
Der Reisepass und der Personalausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Ab dem 1. Februar 2019 beträgt die Gesamtgebühr für die gleichzeitige Ausstellung eines Reisepasses sowie eines Personalausweises 198 Euro (140 Euro für den Reisepass und 58 Euro für den Personalausweis). Einzeln ausgestellt belaufen sich die Gebühren auf 140 Euro für einen Reisepass und 90 Euro für einen Personalausweis und 7 € für eventuelle Versandkosten. Die Gebühr ist bei der Antragstellung mit einer deutschen EC-Karte, mit einer Kreditkarte oder per Überweisung im Voraus zu entrichten. Bargeld wird nicht entgegengenommen.
Für die Honorarkonsularische Vertretung in Frankfurt am Main gilt Folgendes:
Für den Passantrag in Frankfurt am Main muss ein Termin im Voraus vereinbart werden. Der Termin kann per E-Mail vereinbart werden.
E-Mail: HonorarkonsulFinnlandFrankfurt@t-online.de
Der Kundendienst ist Mo bis Do 9-10 telefonisch erreichbar.
Die Gebühren für Reisepässe und Personalausweise sowie die Portokosten sind im Voraus auf das Konto der Botschaft zu entrichten:
Empfänger: Botschaft von Finnland
IBAN: DE62 1007 0000 0507 7011 00
BIC: DEUTDEBBXXX
Bei Verwendungszweck Folgendes angeben: FRA/Name/Pass oder Personalausweis
Barzahlungen oder Zahlungen mit Karte sind nicht möglich.
Die Angaben für den Pass- oder Personalausweisantrag werden direkt aus dem finnischen Bevölkerungsdatensystem übernommen und ausgedruckt. Deshalb sollte vor der Antragstellung überprüft werden, ob die Personalien (Name, Geburtsort, Familienstand, Staatsbürgerschaften) dort auf dem aktuellen Stand sind. Eine eventuell erforderliche Berichtigung der Angaben ist vorzunehmen, bevor der Antrag eingereicht wird.
- Der Kopf der abgebildeten Person muss von der Kinnspitze bis zum Scheitel eine Höhe von 32-36 mm haben, der Gesichtsausdruck muss neutral sein.
- Das Passfoto ist direkt von vorn aufzunehmen; es dürfen weder Schatten noch störende Elemente im Hintergrund zu sehen sein.
- Der Hintergrund muss hell sein und das Foto darf weder unter- noch überbelichtet sein.
- Das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Passfotomuster sind auf den Internetseiten der finnischen Polizei ersichtlich
Die Lieferzeit für die neuen Pässe und Ausweise beträgt ungefähr zwei Wochen.
Liegt der fertige Pass oder Ausweis vor, kann der Antragsteller
Mehr:
Finnische Polizei – Pass (auf Englisch)
Finnische Polizei - Personalausweis (auf Englisch)